Vermietung von Wasch- und Trocknermaschinen
Für die Vermietung von Waschmaschinen und Wäschetrocknern gelten die gleichen Eigenschaften wie für die Leihgeräte, der Unterschied ist nur, dass der Betreiber über alle verfügbaren Einnahmen verfügt und den Wasch- und Trockenzyklus zum gewünschten Preis verkaufen kann.
Maschinen über 10 kg werden auch an Pflegeheime, Restaurants und Hotels vermietet.
Die Unterstützung bis Mitternacht liegt in der Verantwortung der QuWa.
Für die Anmietung von Waschmaschinen und Trocknern gelten für die Zuordnung der Maschinen zu den Betten die gleichen Regeln wie bei der kostenlosen Ausleihe. Der einzige Unterschied ist die gewöhnliche und außerordentliche Wartung und Unterstützung, die in den 24-48 Stunden wie bei der kostenlosen Ausleihe enthalten ist. Der Betreiber, der die monatliche Mietgebühr zahlt, hat 100% der Einnahmen, die auf die Maschinen entfallen, und kann alle drei Jahre die neuen Maschinen anfragen. Alle Einrichtungen wie Hotels und Pflegeheime, die über Waschmaschinen und Trockner verfügen möchten, um die Wäsche des Restaurants und der Zimmer zu waschen, ohne sie unbedingt kaufen zu müssen, aber mit einer bequemen und günstigen monatlichen Mietformel, können auf diese zugreifen.